ACHTUNG: ich möchte darauf hinweisen, dass der Erwerb von Munition nur bei Vorlage der original Erwerbsberechtigung möglich ist!
Diese ist nicht nur zum Erwerb, sondern auch beim Transport mitzuführen. Kopien, Abphotographien auf Smartphones etc. können nicht akzeptiert werden.
D.h. für den Jagdscheininhaber: Jagdschein im Original beim Erwerb von Patronen für Langwaffen. Für Kurzwaffenpatronen WBK im Original mit dem entsprechenden Stempel zur Munitionserwerbsberechtigung.
D.h. für den Sportschützen: WBK grün im Original mit dem entsprechenden Stempel zur Munitionserwerbsberechtigung.
Bzw. WBK gelb im Original.