Sehr geehrte Kunden,
am kommenden Montag, 02. Februar um 10.00 Uhr findet in Raum 317 beim Amtsgericht Bamberg (Synagogenplatz) ein Gerichtstermin bezüglich einer Schadensersatzklage eines Waldbesitzers wegen Rehverbiss an Eichennaturverjüngung statt.
Eine solche Verhandlung ist sicherlich nicht nur thematisch sehr interessant für jeden Jäger – zudem sollte die Jägerschaft in dieser öffentlichen Sitzung Präsenz zeigen um das Interesse der Jägerschaft an der Thematik zu zeigen.
Bezüglich des beklagten Schadens durch Rehwild an der Eichennaturverjüngung hat es bereits vom Landratsamt Bamberg in Auftrag gegebene Gutachten gegeben, die einen Schadensersatz nicht als angezeigt sehen.
Daraufhin folgte die Klage des Waldbesitzers zu welcher jetzt der erste Termin ansteht.
Ich werde an der Verhandlung als Zuhörer teilnehmen und öffne mein Ladengeschäft daher am Montag erst um 12.00 Uhr.